FG Niedersachsen - Urteil vom 06.12.1999
14 K 37/94
Normen:
EStG § 13a;
Fundstellen:
EFG 2000, 861

Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13 a EStG

FG Niedersachsen, Urteil vom 06.12.1999 - Aktenzeichen 14 K 37/94

DRsp Nr. 2000/5082

Gewillkürtes Betriebsvermögen bei Gewinnermittlung nach § 13 a EStG

1. Gewillkürtes Betriebsvermögen kann bei der Gewinnmittlung gemäß § 13 a EStG nicht gebildet werden. Denn diese knüpft nicht an den Betriebsvermögensvergleich an sondern an den Vergleichswert der landwirtschaftlichen Nutzung nach § 41 BewG. 2. Die Gewinnermittlungsvorschriften des EStG, zu denen auch die Grundsätze über die Bildung gewillkürten Betriebsvermögens zählen, sind daher nicht anwendbar.

Normenkette:

EStG § 13a;

Tatbestand:

Streitig ist, ob aufgrund einer Betriebsaufgabe ein Aufgabegewinn zu versteuern ist und ob Einkünfte aus der Verpachtung von landwirtschaftlich genutzten Flächen und einer Milchquote Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft oder aus Vermietung und Verpachtung darstellen.