FG Düsseldorf - Urteil vom 03.12.1999
13 K 2117/99 E
Normen:
EStG § 2 Abs. 1 § 15 Abs. 2 § 18 Abs. 1 Nr. 1 § 33 ;

Gewinnerzielungsabsicht; Rechtsanwalt mit Kleinstumsätzen; außergewöhnliche Belastungen; Angehörigenbesuche im Altersheim; Besuchsfahrten - Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tätigkeit als Rechtsanwalt und keine Anerkennung von Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastungen

FG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.1999 - Aktenzeichen 13 K 2117/99 E

DRsp Nr. 2006/22915

Gewinnerzielungsabsicht; Rechtsanwalt mit Kleinstumsätzen; außergewöhnliche Belastungen; Angehörigenbesuche im Altersheim; Besuchsfahrten - Fehlende Gewinnerzielungsabsicht bei Tätigkeit als Rechtsanwalt und keine Anerkennung von Aufwendungen für Besuchsfahrten als außergewöhnliche Belastungen

1. Ein pensionierter Beamter, der im Arbeitszimmer seines Wohnhauses ohne Reaktion auf Dauerverluste eine Rechtsanwaltskanzlei mit Kleinstumsätzen betreibt, handelt mangels objektiver Eignung des Betriebs zur Überschusserzielung ohne Einkunftserzielungsabsicht. 2. Die Tatsache, dass ein Rechtsanwalt ein Organ der Rechtspflege ist, führt steuerlich zu keiner besonderen Beurteilung. 3. Die persönlichen Gründe, die zu der Ausübung der Tätigkeit geführt haben, müssen nicht in jedem Fall ihrer Art. nach positiv benannt werden. 4. Eine hauptberufliche Tätigkeit liegt auch unter Beachtung des BFH-Urteils v. 22.04.1998 XI R 10/97 nicht vor, wenn der Steuerpflichtige zwar keine andere aktive Erwerbstätigkeit ausübt, der geringe Umfang von Einnahmen und Ausgaben aber nicht auf einen hauptberufstypischen Tätigkeitsumfang schließen lässt.