FG Münster - Urteil vom 03.12.2009
5 K 2778/04 E,G
Normen:
EStG § 4 Abs. 1;
Fundstellen:
EFG 2010, 970

GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

FG Münster, Urteil vom 03.12.2009 - Aktenzeichen 5 K 2778/04 E,G

DRsp Nr. 2010/23094

GmbH-Beteiligung als notwendiges Betriebsvermögen

Die Beteiligung an einer GmbH, die als geschäftsführende Komplementätin einer Kommanditgesellschaft fungiert, an der der Steuerpflichtige mittelbar über eine weitere Kapitalgesellschaft beteiligt ist, rechnet zum notwendigen Einzelbetriebsvermögen des Steuerpflichtigen, wenn die Kommanditgesellschaft das branchengleiche Gewerbe der vermittelnden Kapitalgesellschaft fördert und zwischen den Gesellschaften ein enger betrieblicher Funktionszusammenhang besteht.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1;

Tatbestand:

Streitig ist für den Ansatz eines Veräußerungsgewinns, ob Anteile an einer GmbH zum Betriebs- oder Privatvermögen gehörten.

Der allein zur Einkommensteuer (ESt) veranlagte Kläger (Kl.) betrieb ein Immobilien-Vermietungsunternehmen. Er war zu 100 % Anteilseigner der V H GmbH (später umfirmiert in F H GmbH, im Folgenden: H GmbH), die eine gewerbliche Autovermietung betrieb. Er vermietete der H GmbH wesentliche Betriebsgrundlagen. Zwischen dem Kl. und der H GmbH bestand unstreitig eine Betriebsaufspaltung.