BVerfG - Beschluß vom 18.02.1993
2 BvR 1196/88
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 S. 1 § 5 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; LFZG § 1 § 2 ;
Fundstellen:
BB 1993, 1054
HFR 1993, 408
Information StW 1993, 383
Vorinstanzen:
BFH, vom 07.06.1988 - Vorinstanzaktenzeichen VIII R 296/82

Grenzen des Rechtsstaatsgebots und des Vertrauensschutzes

BVerfG, Beschluß vom 18.02.1993 - Aktenzeichen 2 BvR 1196/88

DRsp Nr. 2005/15249

Grenzen des Rechtsstaatsgebots und des Vertrauensschutzes

Das Rechtsstaatsgebot und das aus ihm folgende Prinzip der Beachtung des Vertrauensschutzes führt jedoch nicht in jedem Fall zu dem Ergebnis, daß jegliche einmal erworbene Position ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es verlangt aber die nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit vorzunehmende Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls, insbesondere die Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, oder die Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute, den Vorrang verdienen.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 S. 1 § 5 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 1 Art. 20 Abs. 3 ; LFZG § 1 § 2 ;

Gründe:

Die Verfassungsbeschwerden haben keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.