BFH, vom 07.06.1988 - Vorinstanzaktenzeichen VIII R 296/82
Grenzen des Rechtsstaatsgebots und des Vertrauensschutzes
BVerfG, Beschluß vom 18.02.1993 - Aktenzeichen 2 BvR 1196/88
DRsp Nr. 2005/15249
Grenzen des Rechtsstaatsgebots und des Vertrauensschutzes
Das Rechtsstaatsgebot und das aus ihm folgende Prinzip der Beachtung des Vertrauensschutzes führt jedoch nicht in jedem Fall zu dem Ergebnis, daß jegliche einmal erworbene Position ungeachtet der wirklichen Rechtslage Bestand haben muß; es verlangt aber die nach Maßgabe der Verhältnismäßigkeit und der Zumutbarkeit vorzunehmende Prüfung, ob jeweils die Belange des Allgemeinwohls, insbesondere die Wiederherstellung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, oder die Interessen des Einzelnen am Fortbestand einer Rechtslage, auf die er sich eingerichtet hat und auf deren Fortbestand er vertraute, den Vorrang verdienen.