Streitig ist der Grundbesitzwert eines bebauten Grundstückes, für das ein Erbbaurecht bestellt ist.
Der Kläger ist Miterbe zu 3/10 an dem Nachlass des am 02. November 1998 verstorbenen Herrn P E B. Der Nachlass bestand im wesentlichen aus dem 563 qm großen, im Eigentum der Gemeinde H stehenden und mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstück A-Str. 5 in H, für das der Erblasser das Erbbaurecht, das in 1954 bestellt worden war, innehatte. Der jährlich zu zahlende Erbbauzins betrug im Todeszeitpunkt 75,06 DM.
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