Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Säumniszuschläge; Ablehnung eines Erlassantrages
BFH, Beschluß vom 17.12.1999 - Aktenzeichen V B 142/99
DRsp Nr. 2001/13327
Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Säumniszuschläge; Ablehnung eines Erlassantrages
Es ist keine Rechtssache von grundsätzlicher Bedeutung, ob Säumniszuschläge zu erlassen sind. Denn i.d.R. hängt die Entscheidung über den Erlassantrag von den Gesamtumständen des Einzelfalles ab.