I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) meldete am 2. Juli 1999 beim Hauptzollamt zwei Sendungen mit jeweils 17 669 kg Vollmilchpulver zur Ausfuhr nach Kuwait an. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Hauptzollamt --HZA--) gewährte der Klägerin mit Bescheiden vom 8. März 2000 antragsgemäß Ausfuhrerstattungen von jeweils ... DM.
Mit Schreiben vom 4. Juli 2000 übersandte eine Spedition dem HZA für Teilmengen dieser Sendungen zwei Anträge der Klägerin auf Ausstellung von Auskunftsblättern INF 3 nach der Rückwarenregelung. Das HZA forderte daraufhin von der Klägerin mit Bescheiden vom 14. Juli 2000 Erstattungsbeträge von ... DM bzw. ... DM zurück und erteilte alsdann antragsgemäß auf dem INF 3 entsprechende Sichtvermerke über die erfolgte Rückzahlung der Ausfuhrerstattung.
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