FG Baden-Württemberg vom 23.11.1999
1 K 167/99
Fundstellen:
EFG 2000, 313

Häuslicher PC mit Internetanschluss

FG Baden-Württemberg, vom 23.11.1999 - Aktenzeichen 1 K 167/99

DRsp Nr. 2001/2595

Häuslicher PC mit Internetanschluss

Die Aufwendungen für einen häuslichen PC können nur dann im Wege der AfA als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend gemacht werden, wenn die ganz untergeordnete Privatnutzung (unter 10 %) durch vollständige, zeitnahe, wahrheitsgemäße und belegbare Aufzeichnungen nachgewiesen wird. Ein Internetanschluss spricht für eine erhebliche Privatnutzung des PC.

Für die Praxis: