I. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wird vom Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) auf Lohnsteuerrückstände einer GmbH in Anspruch genommen, deren Geschäfte er --neben Herrn N-- geführt haben soll. Die gegen den Haftungsbescheid erhobene Klage ist vom Finanzgericht (FG) abgewiesen worden. Gegen die Nichtzulassung der Revision in diesem Urteil richtet sich die Beschwerde des Klägers, mit der grundsätzliche Bedeutung geltend gemacht wird.
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