I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) wurde im November 1995 als Konkursverwalter der Gemeinschuldnerin bestellt.
Im Laufe des Konkursverfahrens veräußerte der Kläger einen Teil des Grundbesitzes der Gemeinschuldnerin. Später zeigte er mit Schreiben vom 16. Dezember 1996 die Unzulänglichkeit der Masse i.S. des §
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