1. Die Vollziehung des Haftungsbescheids vom 21. Juli 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. Mai 2010 wird für die Dauer der Rechtshängigkeit der Hauptsacheklage beim Finanzgericht München in Höhe von 1.745,72 EUR ausgesetzt. Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller.
I.
Streitig ist, ob der Antragsteller zu Recht für Steuerschulden der Firma P GmbH (GmbH) in Haftung genommen worden ist.
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