BFH - Beschluss vom 15.12.2004
I B 73/04
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; KStG;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 918
Vorinstanzen:
FG Münster - 9 K 4244/00 G, 9 K 7770/00 K, G - 13.2.2004,

Halbteilungsgrundsatz

BFH, Beschluss vom 15.12.2004 - Aktenzeichen I B 73/04

DRsp Nr. 2005/4123

Halbteilungsgrundsatz

Es ist mit dem GG vereinbar, dass das Einkommen einer am Anrechnungsverfahren teilnehmenden Körperschaft im Falle der Gewinnthesaurierung einer Steuerbelastung von mehr als 50 v. H. unterworfen wird. Der sog. Halbteilungsgrundsatz ändert daran nichts.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; KStG;

Gründe:

Die Beschwerde ist im Hinblick auf die Körperschaftsteuer 1997 unbegründet.