FG Münster - 9 K 4244/00 G, 9 K 7770/00 K, G - 13.2.2004,
Halbteilungsgrundsatz
BFH, Beschluss vom 15.12.2004 - Aktenzeichen I B 73/04
DRsp Nr. 2005/4123
Halbteilungsgrundsatz
Es ist mit dem GG vereinbar, dass das Einkommen einer am Anrechnungsverfahren teilnehmenden Körperschaft im Falle der Gewinnthesaurierung einer Steuerbelastung von mehr als 50 v. H. unterworfen wird. Der sog. Halbteilungsgrundsatz ändert daran nichts.