Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des Gemeinschaftsursprungs
FG Hamburg, Urteil vom 20.12.2004 - Aktenzeichen IV 44/03
DRsp Nr. 2006/11601
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des Gemeinschaftsursprungs
1. Rindfleisch ist erst dann nicht mehr von handelsüblicher Qualität, wenn der Gefrierbrandbefall auch eine Ranzigkeit des Fleisches bewirkt hat.2. Der Gemeinschaftsursprung von Rindfleisch kann grundsätzlich auch durch die Vorlage von Veterinärzertifikaten nachgewiesen werden.