Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des GemeinschaftsursprungsTatbestand und Gründe siehe unter Aktenzeichen: IV 102/03
FG Hamburg, Urteil vom 20.12.2004 - Aktenzeichen IV 51/03
DRsp Nr. 2006/1120
Handelsübliche Qualität von Rindfleisch bei Gefrierbrand, Nachweis des GemeinschaftsursprungsTatbestand und Gründe siehe unter Aktenzeichen: IV 102/03
1. Rindfleisch ist erst dann nicht mehr von handelsüblicher Qualität, wenn der Gefrierbrandbefall auch eine Ranzigkeit des Fleisches bewirkt hat.2. Der Gemeinschaftsursprung von Rindfleisch kann grundsätzlich auch durch die Vorlage von Veterinärzertifikaten nachgewiesen werden.