Hemmung der Verjährung bei schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem Steuerberatervertrag
BGH, Urteil vom 09.09.1999 - Aktenzeichen IX ZR 334/97
DRsp Nr. 1999/10618
Hemmung der Verjährung bei schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem Steuerberatervertrag
Wird der Steuerberater auf Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung in Anspruch genommen und erwidert er hierauf, daß er seine Einstandspflicht nicht anerkennen werde, solange die Steuerpflicht nicht feststehe, so ist hierin ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung für die Dauer eines Finanzgerichtsprozesses zu sehen.