BGH - Urteil vom 09.09.1999
IX ZR 334/97
Normen:
BGB § 611, § 276 ;
Fundstellen:
WM 1999, 2358
Vorinstanzen:
OLG Karlsruhe,

Hemmung der Verjährung bei schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem Steuerberatervertrag

BGH, Urteil vom 09.09.1999 - Aktenzeichen IX ZR 334/97

DRsp Nr. 1999/10618

Hemmung der Verjährung bei schuldhafter Verletzung der Pflichten aus einem Steuerberatervertrag

Wird der Steuerberater auf Schadensersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung in Anspruch genommen und erwidert er hierauf, daß er seine Einstandspflicht nicht anerkennen werde, solange die Steuerpflicht nicht feststehe, so ist hierin ein Verzicht auf die Einrede der Verjährung für die Dauer eines Finanzgerichtsprozesses zu sehen.

Normenkette:

BGB § 611, § 276 ;

Tatbestand: