Homeoffice/Arbeitszimmer: Wann Sie in der Einkommensteuererklärung 2023 die tatsächlichen Kosten und wann Sie die Pauschalen ansetzen

In den meisten Steuererklärungen sind mittlerweile Angaben zum Homeoffice, manchmal auch zum häuslichen Arbeitszimmer zu machen. Wie Sie zwischen häuslichem Arbeitszimmer und Homeoffice unterscheiden, was in der Steuererklärung einzutragen ist und in welchem Umfang ein Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug möglich ist, zeigt der folgende Beitrag.

Das häusliche Arbeitszimmer und das Homeoffice (Rechtslage ab 2023)

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer und die Kosten der Ausstattung dürfen in voller Höhe als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung der Mandanten bildet.

Diese Kosten sind steuerlich abzugsfähig

Zu den abziehbaren Kosten eines häuslichen Arbeitszimmers gehören insbesondere die Aufwendungen für dessen Ausstattung (z.B. Tapeten, Teppiche, Fenstervorhänge, Gardinen und Lampen) sowie der auf das häusliche Arbeitszimmer entfallende Anteil an den Gesamtaufwendungen für die Wohnung oder für das Gebäude. Dazu gehören

  • Miete,
  • Gebäude-AfA, Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung, Sonderabschreibungen,
  • Schuldzinsen für Kredite, die zur Anschaffung, Herstellung oder Reparatur des Gebäudes oder der Eigentumswohnung verwendet worden sind,
  • Aufwendungen für Wasser und Energie,
  • Reinigungsaufwendungen,