LG Hannover, vom 14.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 13 O 359/02
Hypothetischer Schaden rechtfertigt keine Steuerberaterhaftung
OLG Celle, Urteil vom 08.12.2004 - Aktenzeichen 3 U 163/04
DRsp Nr. 2007/16086
Hypothetischer Schaden rechtfertigt keine Steuerberaterhaftung
»Bei der Prüfung, für welche steuerliche Gestaltung sich der Mandant bei pflichtgemäßer Beratung durch seinen Steuerberater entschieden hätte, sind nur solche Gestaltungen zu berücksichtigen, die den steuerlichen Vorschriften entsprechen.«