FG Saarland - Urteil vom 07.12.2010
1 K 1237/07
Normen:
UStG 1999 § 13b Abs. 1 Nr. 1; UStG 1999 § 13b Abs. 4; UStG 1999 § 14 Abs. 1; UStG 1999 § 14 Abs. 2; UStG 1999 § 14 Abs. 3; UStG 1999 § 14 Abs. 5; UStG 1999 § 14a Abs. 4; UStG 1999 § 15 Abs. 1 Nr. 1; UStG 1999 § 18 Abs. 4b; UStG 1999 § 18 Abs. 9 Fassung: 2001-12-20; UStDV 1999 § 59 Abs. 1;

Im Inland erbrachte Leistungen eines ausländischen Unternehmers Unberechtigter Steuerausweis durch Entgegennahme von Gutschriften mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer Kein Wahlrecht zwischen Vorsteuervergütungsverfahren und Veranlagungsverfahren

FG Saarland, Urteil vom 07.12.2010 - Aktenzeichen 1 K 1237/07

DRsp Nr. 2011/14100

Im Inland erbrachte Leistungen eines ausländischen Unternehmers Unberechtigter Steuerausweis durch Entgegennahme von Gutschriften mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer Kein Wahlrecht zwischen Vorsteuervergütungsverfahren und Veranlagungsverfahren

1. Durch die unwidersprochene Entgegennahme von Gutschriften mit gesondert ausgewiesener Umsatzsteuer betreffend im Inland erbrachte Leistungen, hinsichtlich derer der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet, weist der im Ausland ansässige leistende Unternehmer einen höheren Steuerbetrag gesondert aus, als er nach dem UStG für den Umsatz schuldet. Ein Fall eines unberechtigten Steuerausweises i. S. d. § 14 Abs. 3 UStG liegt hingegen nicht vor. 2. Der ausländische Unternehmer hat kein Wahlrecht, ob er die Erstattung seiner Vorsteuerbeträge im Vorsteuervergütungsverfahren oder im Veranlagungsverfahren verfolgt. Auch bei Versäumung der Antragsfrist des Vergütungsverfahrens kann er Vorsteuerbeträge, die dem Vergütungsverfahren unterliegen, nicht im Veranlagungsverfahren geltend machen.