FG Niedersachsen - Urteil vom 29.09.2009
13 K 170/07
Normen:
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1; EStG § 18 Abs. 1;

Insolvenzverwaltertätigkeit eines Rechtsanwaltes gewerblich

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.09.2009 - Aktenzeichen 13 K 170/07

DRsp Nr. 2010/4767

Insolvenzverwaltertätigkeit eines Rechtsanwaltes gewerblich

1. Die Tätigkeit eines Konkurs-, Zwangs- und Vergleichsverwalters ist eine vermögensverwaltende und keine freiberufliche Tätigkeit i. S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. 2. Wird ein Rechtsanwalt (überwiegend) als Verwalter im Konkurs-, Insolvenz-, Gesamtvollstreckungs- oder Zwangsverwaltungsverfahren tätig, gilt nichts anderes. 3. Zur sog. Vervielfältigungstheorie.

Normenkette:

EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1; EStG § 18 Abs. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Einkünfte der Klägerin für das Streitjahr 2000 der Gewerbesteuerpflicht unterliegen.

Die Klägerin ist eine Partnerschaftsgesellschaft, im Streitjahr bestehend aus den Gesellschaftern A und B. Die Gesellschafter sind als Beratender Betriebswirt bzw. Dipl.-ökonom im Bereich der Insolvenzverwaltung tätig. Neben dem Hauptsitz in Hannover betrieb die Klägerin Niederlassungen in Braunschweig und Augsburg.

Die Klägerin erzielt überwiegend Einnahmen aus der Konkurs-/Insolvenzverwaltung. Die Insolvenzverwaltertätigkeit erstreckt sich auf die Amtsgerichtsbezirke Hannover, Hameln, Braunschweig, Augsburg sowie gelegentlich Gifhorn und Holzminden.