FG Köln - Urteil vom 07.12.2009
5 K 285/07
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 9;
Fundstellen:
EFG 2010, 705

Instandhaltungsaufwendungen als WK bei VuV

FG Köln, Urteil vom 07.12.2009 - Aktenzeichen 5 K 285/07

DRsp Nr. 2010/3649

Instandhaltungsaufwendungen als WK bei VuV

Gibt ein Pächter vertragsgemäß alle Kosten für Instandhaltung/Instandsetzung, die Erhaltungsaufwendungen i. S. des Ertragsteuerrechts sind, in Auftrag und übernimmt die anfallenden Kosten, kommt ein Abzug der Aufwendungen als Werbungskosten aus VuV beim Verpächter nicht in Betracht.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1; EStG § 9;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Abzugsfähigkeit von Instandhaltungsaufwendungen als Werbungskosten bei den Einkünften der Klägerin aus Vermietung und Verpachtung im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG).

An der Klägerin sind Frau A und Frau B jeweils zur Hälfte beteiligt. Seit 1997 verpachtet die Klägerin an die Fa. C GmbH (im Folgenden GmbH) das Grundstück D, E .... Gesellschafter der GmbH sind die Ehemänner der Beteiligten der Klägerin, Herr F und Herr G. Der Pachtvertrag aus dem Jahre 1997 enthält in § 7 Ziffer 1 - Instandhaltung/Instandsetzung - folgende Regelung: "Der Pächter hat alle Kosten für Instandhaltung/Instandsetzung zu tragen, die Erhaltungsaufwendungen im Sinne des Ertragsteuergesetzes sind. Demgegenüber sind die Verpächter zur Kostentragung solcher Aufwendungen verpflichtet, die Herstellungskosten im Sinne des Ertragsteuerrechts darstellen."