FG Saarland - Beschluss vom 30.07.2009
1 V 1185/09
Normen:
EStG i.d.F. UntStRG 2008 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; EStG i.d.F. UntStRG 2008 § 7g;
Fundstellen:
EFG 2010, 34

Investitionsabzugsbetrag für PKW trotz bisheriger Anwendung der 1 %-Regelung

FG Saarland, Beschluss vom 30.07.2009 - Aktenzeichen 1 V 1185/09

DRsp Nr. 2009/22876

Investitionsabzugsbetrag für PKW trotz bisheriger Anwendung der 1 %-Regelung

Kündigt der Steuerpflichtige glaubhaft an, die künftige fast ausschließliche betriebliche Nutzung eines noch anzuschaffenden PKW anhand geeigneter Aufzeichnungen nachzuweisen, so bestehen ernstliche Zweifel an der Versagung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7 g EStG i.d.F. des UntStRG 2008 v. 14. August 2007 mit der Begründung, die bisherige Anwendung der 1 %-Regelung als Pauschalbesteuerung der privaten PKW-Nutzung im Investitionsabzugsjahr stehe dem Investitionsabzug für einen neuen PKW entgegen.

1. Die Vollziehung des Bescheides über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2007 vom ... wird bis zum Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe einer abschließenden Entscheidung über den Einspruch ohne Sicherheitsleistung ausgesetzt.

2. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antragsgegner auferlegt.

3. Die Beschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

EStG i.d.F. UntStRG 2008 § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2; EStG i.d.F. UntStRG 2008 § 7g;

Tatbestand:

I.

Die Antragstellerin ist eine zum ... gegründete Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die als ...Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt. Gesellschafter sind C zu 20 % sowie G und T zu je 40 %. Die Antragstellerin ermittelt ihren Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG.