InvZul; Zulagenbegünstigung von Schrank- und Schranktrennwänden?
BFH, Beschluß vom 11.11.1999 - Aktenzeichen III B 40/98
DRsp Nr. 2000/2647
InvZul; Zulagenbegünstigung von Schrank- und Schranktrennwänden?
1. Die Frage, unter welchen Voraussetzungen Schrank- und Schranktrennwände investitionszulagenbegünstigte Gebäudebestandteile sind, ist keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung, da der BFH diese Frage dahingehend beantwortet hat, dass ausschlaggebend ist, ob solche Einbauten (auch) die Funktion von ansonsten vor allem aus optischen und akustischen Gründen allgemein gebräuchlichen Gebäudeinnenwänden haben.2. Ob das bei Schranktrennwänden mit offenen Türen ohne Türelemente zu bejahen ist, ist eine Einzelfallfrage, die nur aufgrund einer Würdigung der Gesamtumstände zu beantworten ist.