BFH - Urteil vom 14.06.2007
XI R 11/06
Fundstellen:
BFH/NV 2007, 2091
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 13.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 1 K 407/02

Ist die Tätigkeit auf dem Gebiet der Qualitätssicherung freiberuflich?

BFH, Urteil vom 14.06.2007 - Aktenzeichen XI R 11/06

DRsp Nr. 2007/16400

Ist die Tätigkeit auf dem Gebiet der Qualitätssicherung freiberuflich?

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) erlernte den Beruf des Kraftfahrzeugmechanikers. Von 1975 bis 1979 besuchte er zwei Fachschulen für Technik. 1979 legte er erfolgreich die Prüfung zum staatlich geprüften Techniker im Fach Maschinentechnik-Entwicklungstechnik ab. Im Anschluss arbeitete er zunächst in einem Ingenieurbüro. Danach war er in größeren deutschen Unternehmen mit internationaler Bedeutung als Gruppenführer und technischer Sachbearbeiter im In- und Ausland tätig. Er wurde u.a. bei verschiedenen Kernkraftwerken eingesetzt. In dieser Zeit nahm er auch an Fortbildungsmaßnahmen, u.a. auf dem Gebiet der Qualitätssicherung, teil.

Seit Juli 1998 ist der Kläger unter der Firma "Qualitätsmanagement ..." als selbständiger Einzelunternehmer hauptsächlich auf dem Gebiet der Qualitätssicherung in der Kerntechnikbranche tätig. Er typisiert, bestellt und dokumentiert Ersatzteile, nimmt Qualitätsprüfungen daran vor und erstellt dafür Prüfanweisungen für Sicht- und Ultraschallprüfungen. Außerdem führt er die nach dem Genehmigungsverfahren erforderlichen Sachprüfungen durch und prüft Ersatzteile darauf, ob sie das Regelwerk einhalten.

Seit Juni 2001 ist der Kläger berechtigt, den Titel eines EurEta-Ingenieurs zu führen.