FG München vom 23.06.1999
4 K 1163/95
Fundstellen:
EFG 1999, 1088

Kaufrechts- oder Sachvermächtnis unter Auflage

FG München, vom 23.06.1999 - Aktenzeichen 4 K 1163/95

DRsp Nr. 2001/2961

Kaufrechts- oder Sachvermächtnis unter Auflage

Von einem Sachvermächtnis unter Auflage und nicht von einem Kaufrechtsvermächtnis ist auszugehen, wenn der Erbe mit einem Vermächtnis beschwert wird, wonach er ein Nachlaßgrundstück an den Vermächtnisnehmer zu übertragen hat, jedoch mit einer aufzunehmenden Belastung des Grundstücks, deren Geldbetrag dem Erben zusteht.

Entscheidungsgründe:

Streitig ist, ob ein testamentarisch angeordnetes Vermächtnis als Kaufrechtsvermächtnis oder als Vermächtnis unter Auflage auszulegen ist.

I.

Am 24. August 1991 verstarb die Erblasserin (Erblin) ... . Sie wurde aufgrund ihres privatschriftlichen Testaments vom 17. April 1991 von ihrer Cousine, der Klägerin (Klin) allein beerbt. Laut Testament hatte die Erbin u.a. folgendes Vermächtnis zu erfüllen. Sie hatte an das Enkelkind des verstorbenen Mannes der Erblin die Eigentumswohnung der Erblin in ... zum Eigentum zu übertragen, jedoch mit einer aufzunehmenden Belastung von 250.000 DM, welche ihr zustehen. Diesen Betrag hatte nämlich seinerzeit die Erblin aus ihrem Privatvermögen für den Erwerb dieser Wohnung und deren Einrichtung aufgebracht.

Dieser Betrag vom Vermächtnisnehmer (VN) an die Erbin (Klin) nach Auflassung des Wohnungseigentums am 23. November 1991 ausbezahlt (siehe Vermächtniserfüllungsvertrag vom 29. November 1991 Urkunds-Nr. ... .