FG Köln - Urteil vom 29.09.2009
12 K 929/07
Normen:
AO § 179 Abs. 3;
Fundstellen:
DStRE 2010, 503
EFG 2010, 296

Kein Ergänzungsbescheid zur Feststellung von SBA

FG Köln, Urteil vom 29.09.2009 - Aktenzeichen 12 K 929/07

DRsp Nr. 2009/28867

Kein Ergänzungsbescheid zur Feststellung von SBA

Ein Feststellungsbescheid, der keine Feststellung zu Sonderbetriebsausgaben eines Gesellschafters trifft und der aufgrund einer Feststellungserklärung ergangen ist, die keine Angaben zu etwaigen Sonderbetriebsausgaben enthält, kann nicht nach § 179 Abs. 3 AO ergänzt werden.

Normenkette:

AO § 179 Abs. 3;

Tatbestand:

Strittig ist, ob die Voraussetzungen für den Erlass eines Ergänzungsbescheides nach § 179 Abs. 3 AO vorliegen.

Die Klägerin zu 2) (im folgenden KG) ist eine GmbH & Co KG, an der die Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 1) als Kommanditistin beteiligt war.

Im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erklärte die von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vertretene KG einen Verlust aus Gewerbebetrieb in Höhe von ... DM. Sonderbetriebsausgaben wurden nicht geltend gemacht. Die für Sonderbetriebsausgaben vorgesehene Spalte in der eingereichten Anlage ESt 1, 2, 3 B war ohne Eintrag geblieben.

Der Beklagte stellte die Einkünfte entsprechend den Angaben in der Feststellungserklärung einheitlich und gesondert fest (Bescheid vom 24. Oktober 2000). Dem Bescheid fügte er Durchschriften der Anlage ESt 1, 2, 3 B bei. Der Bescheid blieb ebenso wie nachfolgende Änderungsbescheide nach § 175 Abs. 1 Nr. 1 AO (zuletzt am 29. November 2004) unangefochten.