Streitig ist, ob auf Lieferungen der Druckschrift "Hong ..." der Regelsteuersatz oder der ermäßigte Steuersatz anzuwenden ist.
Die Klägerin hatte in den Streitjahren einen Einzelhandel für technische Neuheiten und ölgemälde. Zum 11. Mai 1992 meldete sie bei der Stadtverwaltung ... den Verkauf von Bezugsquellenkatalogen und Informationsschriften an (Versandbuchhandel). Die Waren wurden aus Hongkong eingeführt. Beide Tätigkeiten meldete die Klägerin zum 31. Dezember 1993 ab; der Gewerbebetrieb ist zum 1. Januar 1994 auf den Ehemann der Klägerin übergegangen.
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