FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 10.11.2009
4 K 90/06
Normen:
EstG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a;

Kein Kindergeldanspruch bei Au-pair-Aufenthalt der Tochter in den USA und Besuch von Kursen über amerikanische Geschichte, Kultur und Präsidenten

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 10.11.2009 - Aktenzeichen 4 K 90/06

DRsp Nr. 2015/19706

Kein Kindergeldanspruch bei Au-pair-Aufenthalt der Tochter in den USA und Besuch von Kursen über amerikanische Geschichte, Kultur und Präsidenten

1. Auslands-Sprachaufenthalte volljähriger Kinder können nur dann als Berufsausbildung i. S. v. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG anerkannt werden, wenn der Erwerb der Fremdsprachenkenntnisse nicht dem ausbildungswilligen Kind allein überlassen bleibt, sondern Ausbildungsinhalt und Ausbildungsziel von einer fachlich autorisierten Stelle vorgegeben werden. Sind Auslandssprachaufenthalte z. B. im Rahmen von Au-pair-Verhältnissen nicht mit anerkannten Formen der Berufsausbildung verbunden, z. B. mit dem Besuch einer allgemeinbildenden Schule, eines Colleges oder einer ausländischen Universität, können sie regelmäßig nur dann als Berufsausbildung anerkannt werden, wenn sie von einem theoretisch-systematischen Sprachunterricht im Umfang von mindestens 10 Unterrichtsstunden pro Woche begleitet werden.