FG Niedersachsen - Urteil vom 17.12.2009
14 K 125/08
Normen:
EStG § 9 Abs. 5; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b;

Kein Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines Hochschullehrers im häuslichen Arbeitszimmer; Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt; Hochschullehrer

FG Niedersachsen, Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen 14 K 125/08

DRsp Nr. 2010/22921

Kein Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines Hochschullehrers im häuslichen Arbeitszimmer; Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt; Hochschullehrer

1. Zu der Frage, wann ein häusliches Arbeitszimmer bei einem Stpfl., der seine berufliche Tätigkeit teilweise im Arbeitszimmer und teilweise außer Haus ausübt, Mittelpunkt i. S. der Abzugsbeschränkung ist. 2. Wo dieser Schwerpunkt liegt, kann nur im Wege einer umfassenden Wertung der Gesamttätigkeit des Stpfl. festgestellt werden; dem zeitlichen Umfang der Nutzung kommt im Rahmen dieser Wertung nur indizielle Bedeutung zu. 3. Bei einem Hochschulprofessor, der Vorlesungen und Seminare hält sowie Prüfungen abnimmt, prägen diese in der Universität stattfindenden Veranstaltungen die Tätigkeit qualitativ in erheblichem Umfang; allein deshalb schon kann das Arbeitszimmer nicht Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit sein. Das gilt selbst dann, wenn der Stpfl. für diese Veranstaltungen weniger Zeit aufwendet als für die übrigen Tätigkeiten.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 5; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b;

Tatbestand: