FG München - Urteil vom 24.05.1996
8 K 3591/94
Normen:
AO (1977) § 44 Abs. 2 S. 3 § 191 ; EStG 19 Abs. 1 Nr. 1 § 42d ;
Fundstellen:
EFG 1998, 1532

Keine Anwendung der lohnsteuerlichen Freigrenze für Betriebsveranstaltungen auf zweitägige Betriebsausflüge; Haftung für Lohnsteuer 1987 bis 1993

FG München, Urteil vom 24.05.1996 - Aktenzeichen 8 K 3591/94

DRsp Nr. 2002/9495

Keine Anwendung der lohnsteuerlichen Freigrenze für Betriebsveranstaltungen auf zweitägige Betriebsausflüge; Haftung für Lohnsteuer 1987 bis 1993

1. Zuwendungen eines Arbeitgebers zu einer 2-tägigen Betriebsveranstaltung begründen stets steuerpflichtigen Arbeitslohn, da sie nicht allgemeiner Üblichkeit entsprechen. Dies gilt selbst dann, wenn die Zuwendungen nur die kalkulatorischen Kosten des ersten Tages abdecken und der zweite Tag auf einen arbeitsfreien Tag entällt.2. Eine gegenüber einem Gesamtschuldner eingetretene Festsetzungsverjährung hindert nicht die Durchsetzung des Haftungsanspruchs gegenüber den anderen Gesamtschuldnern.

Normenkette:

AO (1977) § 44 Abs. 2 S. 3 § 191 ; EStG 19 Abs. 1 Nr. 1 § 42d ;

Tatbestand: