Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob und in welcher Höhe die teilweise private Nutzung eines Betriebsgebäudes steuerpflichtig zu berücksichtigen ist.
Der Kläger betreibt eine Land- und Forstwirtschaft und hat zur Regelbesteuerung nach § 24 Abs. 4 Umsatzsteuergesetz (UStG) optiert.
Mit Wirkung zum 31. November 2011 wurde ihm von seinen Eltern im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen - zuvor bereits von ihm gepachtetes - landwirtschaftliches Grundvermögen sowie eine Gastwirtschaft übertragen. Dazu gehörte auch ein teilweise privat genutztes Gebäude, das 2003 von den Eltern des Klägers unter Inanspruchnahme des vollen Vorsteuerabzugs erbaut worden war. Ab Dezember 2003 wurde aufgrund der teilweisen Privatnutzung eine unentgeltliche Wertabgabe besteuert.
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