FG München - Urteil vom 07.12.1999
16 K 2314/97
Normen:
EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 14 ; EStG § 13 ;
Fundstellen:
EFG 2000, 361

Keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Erwerb und Verkauf eines Waldgrundstücks innerhalb von fünf Tagen

FG München, Urteil vom 07.12.1999 - Aktenzeichen 16 K 2314/97

DRsp Nr. 2001/2169

Keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft durch Erwerb und Verkauf eines Waldgrundstücks innerhalb von fünf Tagen

Überträgt der Sohn einen in der Vergangenheit von der Mutter übernommenen forstwirtschaftlichen Betrieb in der Absicht, im Familienverbund Steuern zu sparen und die Mutter am Erlös aus der anstehenden Betriebsveräußerung zu beteiligen, unentgeltlich auf eine mit seiner Mutter gegründete GbR und veräußert die GbR den Betrieb bereits fünf Tage später, so erzielt die GbR keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Für die vorgehende Übertragung des Betriebs auf die GbR kommt daher eine Buchwertfortführung nach § 7 Abs.1 EStDV nicht in Betracht.

Normenkette:

EStDV § 7 Abs. 1 ; EStG § 14 ; EStG § 13 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Gesellschafter der / Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) waren der Kläger und seine Mutter, die Klägerin. Streitig ist, ob für die GbR einkommensteuerpflichtige Einkünfte gesondert und einheitlich festzustellen sind.

Die Klägerin erbte im Jahr 1984 von ihrem Ehemann folgende drei Waldgrundstücke:

1. Fl.-Nr. Flur, 3,48 ha

2. Fl.-Nr. Flur, 0,77 ha

3. Fl.-Nr. Flur, 0,60 ha