I.
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit der Festsetzungen zur Umsatzsteuer 1986 bis 1988.
Die Klägerin ist eine Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft. Für die Jahre 1986 bis 1988 erließ das zu diesem Zeitpunkt zuständige Finanzamt T im Rahmen einer Vorabauswertung von Ergebnissen einer noch laufenden Betriebsprüfung bereits am 09. Juni 1995 geänderte Umsatzsteuerbescheide mit einer festgesetzten Steuer wie folgt:
1986:
96.844,- DM
1987:
407.306,40 DM
1988:
297.090,10 DM
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