1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Verfahrens tragen die Beklagte zu 6 % und der Kläger zu 94 %.
3. Das Urteil ist im Kostenpunkt für den Kläger vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf durch Sicherheitsleistung in Höhe der zu erstattenden Kosten des Klägers die Vollstreckung abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in derselben Höhe leistet.
I.
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