1 Die Klage wird abgewiesen.
2 Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Beklagte (das Finanzamt - FA -) zu Recht die Steuerbefreiung gem. § 5 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes (GrEStG) versagt hat oder ob diese in Höhe von 94 % des vereinbarten Kaufpreises zu gewähren ist.
I.
Mit notariell beurkundetem Vertrag vom 29. Dezember 1986 erwarb die Klägerin von der A AG (A-AG) Grundstücke in B, C, D, E und F. Der Kaufpreis betrug 24.221.974 DM inklusive Umsatzsteuer. In § 5 des Kaufvertrages wurde Antrag auf Befreiung von der Grunderwerbsteuer nach § 5 Abs. 2 GrEStG gestellt. Gleichzeitig veräußerten in ganz Deutschland Gesellschaften der G-Gruppe weitere Grundstücke an andere XY-Objektgesellschaften.
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