1. Unter Änderung der Gewerbesteuermessbetrags-Änderungsbescheide für 1999 bis 2003 vom 22. April 2005 und der hierzu ergangenen Einspruchsentscheidung vom 22. Juni 2006 werden die hinzugerechneten Miet- und Pachtzinsen
- im Jahr 1999 mit ....909 DM statt ....361 DM,
- im Jahr 2000 mit ....095 DM statt ....664 DM,
- im Jahr 2001 mit ....403 DM statt ....735 DM,
- im Jahr 2002 mit ....628 € statt ....725 EUR,
- im Jahr 2003 mit ....304 € statt ....461 EUR,
unter Beibehaltung der übrigen bisherigen Ansätze berücksichtigt und die Gewerbesteuermessbeträge (GewStMB) 1999 bis 2003 entsprechend festgesetzt.
Die Berechnung der GewStMB für 1999 bis 2003 wird dem Finanzamt übertragen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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