FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.11.2013
4 K 3798/10
Normen:
AO § 125; AO § 162; GG Art. 19 Abs. 1 S. 2; GG Art. 82; FGO § 41;

Keine Nichtigkeit einer Schätzung wegen Sicherheitszuschlägen keine Nichtigkeit des Einkommensteuergesetzes und der Abgabenordnung wegen Verstößen gegen das Zitier- und Publikationsgebot und wegen des Untergangs des Deutschen Reiches

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.2013 - Aktenzeichen 4 K 3798/10

DRsp Nr. 2015/19714

Keine Nichtigkeit einer Schätzung wegen Sicherheitszuschlägen keine Nichtigkeit des Einkommensteuergesetzes und der Abgabenordnung wegen Verstößen gegen das Zitier- und Publikationsgebot und wegen des Untergangs des Deutschen Reiches

1. Die Schätzung ist nicht bereits deshalb nichtig, weil sie aufgrund der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen Sicherheitszuschläge enthält. 2. Das Einkommensteuergesetz und die Abgabenordnung sind weder wegen Verstößen gegen das sog. Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 S. 2 GG noch wegen eines Verstoßes gegen das Publikationsgebot des Art. 82 GG nichtig. 3. Der Einwand, die Besteuerung nach dem Einkommensteuergesetz erfolge ohne Rechtsgrundlage, da die BRD nicht existent sei, ist unbegründet. Die BRD ist der gegenwärtige deutsche Nationalstaat und mit dem früheren Deutschen Reich identisch. Ihre verfassungsrechtliche Grundlage ist das Bonner Grundgesetz vom 23.5.1949 in der derzeit geltenden Fassung. 4. Es besteht kein berechtigtes Interesse i. S. d. § 41 Abs. 1 FGO, die Nichtigkeit des Einkommensteuergesetzes und der Abgabenorden im Ganzen gerichtlich feststellen zu lassen.

1) Die Klage wird abgewiesen.

2) Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

3) Der Streitwert des Verfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.

Normenkette:

AO § 125; AO § 162; GG Art. 19 Abs. 1 S. 2; GG Art. 82; FGO § 41;

Tatbestand