Keine Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 1 EStG für die Abfindung einer Pensionsanwartschaft durch Liquidierung einer eigenen GmbH (§ 19, 34 Abs. 1 EStG); Einkommensteuer 1997
FG München, Urteil vom 24.10.2001 - Aktenzeichen 1 K 2685/00
DRsp Nr. 2002/2061
Keine Steuerbegünstigung nach § 34 Abs. 1EStG für die Abfindung einer Pensionsanwartschaft durch Liquidierung einer eigenen GmbH (§ 19, 34 Abs. 1EStG); Einkommensteuer 1997
Die dem alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH aufgrund der Liquidation der GmbH für der Verzicht auf seine Pensionsanwartschaft gezahlte Abfindung ist nicht nach § 34 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. Abs. 1EStG ermäßigt zu besteuern, wenn der Entschluss zur Liquidation der GmbH letztlich auf dessen freier Entscheidung beruht und nicht durch rechtliche, wirtschaftliche oder tatsächliche Zwänge ausgelöst wird.
Streitig ist, ob eine Entschädigung i.S. des § 24 Nr. 1 Einkommensteuergesetz/EStG vorliegt, die nach § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2EStG ermäßigt zu besteuern ist.
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