FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 04.12.2009
9 K 9161/07
Normen:
EStG 2002 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5;
Fundstellen:
EFG 2010, 470

Keine Übernachtungskostenpauschale bei kostenloser Unterkunft

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 04.12.2009 - Aktenzeichen 9 K 9161/07

DRsp Nr. 2010/1812

Keine Übernachtungskostenpauschale bei kostenloser Unterkunft

1. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH und gleichlautender Ansicht der Finanzverwaltung können im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung stets nur die Unterkunftskosten am "Beschäftigungsort" und nicht die Unterkunftskosten am "Heimatort" als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit berücksichtigt werden. 2. Ein Berufssoldat im Auslandseinsatz, dem am Einsatzort eine kostenlose Unterkunft zur Verfügung steht, kann im Rahmen der doppelten Haushaltsführung keine pauschalen Übernachtungskosten als Werbungskosten geltend machen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

EStG 2002 § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob bei der Einkommensteuerveranlagung des Klä-gers als Berufssoldat für das Streitjahr 2006 pauschalisierte Unterkunftskosten für die Dauer seines dienstlichen Einsatzes in X als Werbungskosten (hier: Kosten einer doppelten Haushaltsführung) bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.