FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.12.2001
6 K 1664/99
Normen:
AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 1a ; AO § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ;

Keine Umgehung steuerlicher Korrekturnormen durch Erlass erstmaliger Gewinnfeststellungsbescheide

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen 6 K 1664/99

DRsp Nr. 2002/4684

Keine Umgehung steuerlicher Korrekturnormen durch Erlass erstmaliger Gewinnfeststellungsbescheide

Ergeben sich bei Durchführung einer Außenprüfung Erkenntnisse für Jahre außerhalb des Prüfungszeitraums, so steht deren Umsetzung durch den Erlass erstmaliger Gewinnfeststellungsbescheide für eine Ehegattengemeinschaft jedenfalls dann kein Verwertungsverbot entgegen, wenn die bereits ergangenen bestandskräftigen Veranlagungen der Eheleute nach § 173 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO hätten geändert werden können.

Normenkette:

AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ; AO § 180 Abs. 1 Nr. 1a ; AO § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Rechtmäßigkeit erstmaliger Gewinnfeststellungsbescheide für 1992 und 1993 sowie - materiellrechtlich - die Höhe der vom Finanzamt angesetzten Entnahmewerte landwirtschaftlicher Grundstücke.