FG Münster - Urteil vom 29.10.1999
11 K 6541/98 G
Normen:
GewStG § 10a;
Fundstellen:
EFG 2000, 329

Keine Unternehmeridentität von Organgesellschaften für den

FG Münster, Urteil vom 29.10.1999 - Aktenzeichen 11 K 6541/98 G

DRsp Nr. 2001/2303

Keine Unternehmeridentität von Organgesellschaften für den

An der für einen Verlustabzug nach § 10a GewStG erforderlichen (Mit-) Unternehmeridentität fehlt es auf Grund der bürgerlich-rechtlichen Selbständigkeit von Organträger und Organgesellschaft auch dann, wenn der Organträger seinen Anteil an einer Personengesellschaft auf eine Organgesellschaft überträgt (Anschluss an BFH v. 08.10.1963 - I R 237/61 U, BStBl. III 1963, 188).

Normenkette:

GewStG § 10a;

Tatbestand:

Zu entscheiden ist, ob in der Übertragung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft vom Organträger, einer Aktiengesellschaft, auf eine Organgesellschaft, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, ein Unternehmerwechsel zu sehen ist mit der Folge, daß ein in der Person der Aktiengesellschaft gegebener gewerbesteuerlicher Verlustvortrag entfällt.

Die Klägerin (Klin.) betreibt in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG einen Einzelhandel mit Sportartikeln. Alleinige Komplementärin ohne Anteil am Kapital und Vermögen ist die Firma A-Verwaltungs-Gesellschaft mbH. Kommanditisten - mit Wirkung ab 01.01.1989 - waren zunächst die B-Holding AG (Kommanditanteil 95 %) und C (Kommanditanteil 5 %).