Streitig ist, ob eine volljährige hilflose Person deshalb kein Pflegekind i.S. des § 32 Einkommensteuergesetz (EStG) ist, weil sie keine Familienangehörige der Person ist, die sie in ihren Haushalt aufgenommen hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|