1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin im Zeitraum September 2010 bis November 2011 (Streitzeitraum) Anspruch auf Kindergeld für ihre Tochter L, geboren am 5. Februar 1992, hat.
L besuchte bis Juli 2008 die neunte Klasse an der X-Schule in S. Von der Berufsschulpflicht wurde L befreit, ein Berufsvorbereitungsjahr leistete sie nicht ab.
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