Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 21.07.2020 – 12 K 2928/19 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Verfahrens übertragen.
I.
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