Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 14. Dezember 2017 3 K 2536/17 Kg aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Münster zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I.
Die im Dezember 1991 geborene Tochter des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) bestand am 17. Januar 2013 die Abschlussprüfung in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf "Bankkauffrau". Im selben Monat nahm sie in ihrem Ausbildungsbetrieb, einer Bank, eine Erwerbstätigkeit mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden auf.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|