I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, die mit Kfz und Anhängern aller Art sowie mit Ersatz- und Zubehörteilen handelt. Sie war in den Jahren 1993 bis 1996 (Streitjahre) an der W-GmbH beteiligt, die ebenfalls auf dem Gebiete des Kfz-Handels sowie der Kfz-Reparatur tätig war. Mit dieser Gesellschaft bestand seit dem 1. Januar 1994 ein Organschaftsverhältnis.
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