FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 08.12.2005
1 K 166/01
Normen:
FGO § 40 Abs. 2 § 48 ; AO (1977) § 127 ;

Klagebefugnis bei Ausweis einer Grundstücksgemeinschaft als Steuerschuldnerin in einem Gewerbesteuermessbescheid; Erlass eines Gewerbesteuermessbescheids durch ein örtlich unzuständiges Finanzamt

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 08.12.2005 - Aktenzeichen 1 K 166/01

DRsp Nr. 2006/11893

Klagebefugnis bei Ausweis einer Grundstücksgemeinschaft als Steuerschuldnerin in einem Gewerbesteuermessbescheid; Erlass eines Gewerbesteuermessbescheids durch ein örtlich unzuständiges Finanzamt

1. Ein Gewerbesteuermessbescheid, der eine Grundstücksgemeinschaft als Steuerschuldnerin ausweist, kann als ein zusammengefasster, gegen alle Gemeinschafter als Gesamtschuldner gerichteter Bescheid angesehen werden, wenn auch die Gemeinschafter als Adressaten benannt sind, mit der Folge, dass auch der einzelne Gemeinschafter klagebefugt ist. 2. Die Aufhebung eines Gewerbesteuermessbescheides kann regelmäßig nicht allein deswegen beansprucht werden, weil er von einem örtlich unzuständigen Finanzamt erlassen worden ist. Die Bindungswirkung des Gewerbesteuermessbescheides erstreckt sich nicht auf die Bestimmung des Steuergläubigers. Vielmehr ist die Hebeberechtigung der Gemeinde eigenständig bei Erlass des Gewerbesteuerbescheides zu prüfen.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2 § 48 ; AO (1977) § 127 ;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die Klägerin gemeinsam mit ihrem früheren Ehemann gewerblichen Grundstückshandel betrieb.

Wegen des Sachverhalts im Einzelnen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das Urteil des Senats vom heutigen Tage in dem Rechtsstreit 1 K 475/99 betreffend die Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 1992 bis 1996 Bezug genommen.