FG Münster - Urteil vom 27.11.2009
4 K 1802/08 E
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 1;

Kosten eines persönlichkeitsbildenden Lehrgangs

FG Münster, Urteil vom 27.11.2009 - Aktenzeichen 4 K 1802/08 E

DRsp Nr. 2010/3051

Kosten eines persönlichkeitsbildenden Lehrgangs

1. Lehrgänge, die die Persönlichkeitsentwicklung zum Gegenstand haben, können zu Werbungskosten führen, wenn sie primär auf die spezifischen Bedürfnisse des vom Steuerpflichtigen ausgeübten Berufs ausgerichtet sind. 2. Zur Gesamtbeurteilung verschiedener Lehrgänge (Geldtraining; Empowerment-Training; Contextual Coaching). 3. Lehrgangskosten, die entstehen, um zukünftig als Trainer derartige Lehrgänge zu veranstalten, stellen vorweggenommene Werbungskosten dar.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 S. 1; EStG § 12 Nr. 1;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Aufwendungen für die Teilnahme an verschiedenen Seminaren als Werbungskosten zu berücksichtigen sind.