Kostenentscheidung nach Aufhebung eines Duldungsbescheids wegen Steuerzahlung; Duldungsbescheid
FG Saarland, Beschluss vom 19.12.2003 - Aktenzeichen 1 K 316/03 - Aktenzeichen 2 K 282/96
DRsp Nr. 2004/2140
Kostenentscheidung nach Aufhebung eines Duldungsbescheids wegen Steuerzahlung; Duldungsbescheid
Im finanzgerichtlichen Verfahren gegen einen Duldungsbescheid kann die Kostenregelung des § 138 Abs. 2 Satz 1 FGO nur dann zu Gunsten des Bescheidadressaten eingreifen, wenn der Duldungsbescheid aufgehoben wird, weil unmittelbare Rechtsbedenken gegen den Sicherungsbescheid selbst bestehen oder weil das FA an dem Bescheid trotz der Steuerzahlung durch den Dritten weiter festhalten will.