BFH, Beschluss vom 27.12.2004 - Aktenzeichen IV B 16/03
DRsp Nr. 2005/6931
Liebhaberei - Sportförderung von Angehörigen
Es liegt auf der Hand, dass persönliche Gründe für die verlustbringende Tätigkeit einer "Sportfördergesellschaft" ausschlaggebend sein können, wenn (nahezu) einzig geförderte Personen die noch in der Ausbildung befindliche Tochter bzw. Schwester der Gesellschafter ist.