1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens
Streitig ist das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht für die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit der Klägerin.
Die Kläger sind Ehegatten, die zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Der Kläger erzielt aus seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Die Klägerin erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (2000 als wissenschaftliche Assistentin an der Universität ..., 2004 als Lehrerin an der Realschule). Daneben erklärte sie Einkünfte aus selbständige Arbeit nach § 18 Einkommensteuergesetz (EStG) als Künstlerin.
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